Kops Transporte
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AGB

Algemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
1. Allgemeines
Diese AGB gelten für eine Geschäftsbeziehungen zwischen Private Personenbeförderung und Kunden welche angebotenen Dienstleistungen von Personen- und Sachbeförderungen in Anspruch nehmen. Die AGB sind im Internet für den Kunden zugänglich und können auf Wunsch digital oder in gedruckter Form beigebracht werden. Private Personenbeförderung ist ein Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetzes §49 (PBefG) . Die Aufträge werden nur per Telefon, Fax und E-Mail entgegengenommen und vom Betriebssitz in Nassau/Lahn ausgeführt.
2. Leistungen
Die Beförderung erfolgt nach dem aktuellen Leistungskatalog. Für die Wahl der geeigneten Dienstleistungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Preise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste vereinbart. Es können auch zusätzliche Dienstleistungen vereinbart werden. Für Terminfahrten zum Bahnhof oder Flughafen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. Sollte sich die Abholzeit durch Fahrplan- oder Flugplanänderung verschieben, ist Private Personenbeförderung vom Kunden so rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, dass gegebenenfalls eine neue Abholzeit vereinbart werden kann. Das gleiche gilt für eine Änderung der Abholstelle. Andernfalls haftet der Kunde für Schäden.

3. Vertragsabschluss, Rücktritt vom Vertrag, Bezahlung

Private Personenbeförderung nimmt Aufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Private Personenbeförderung entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen fallen folgende Stornogebühren an:
a.) bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 25%
b.) bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin 50%
c.) > 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes.
Private Personenbeförderung behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die oben stehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem. Die Bezahlung für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung/Anzahlung kann jederzeit im Voraus geleistet werden. Es gelten die auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsbedingungenen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Private Personenbeförderung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6‰ p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Private Personenbeförderung berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

4. Beförderung von Personen und Sachen
Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden. Gegenstände, die nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder Nahrungsmittel ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis des Fahrers untersagt. Der Genuss von Tabakwaren ist gesetzlich untersagt.

5. Gewährleistung Haftung und Haftungsbeschränkung
Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Lackbeschädigungen an Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten. Private Personenbeförderung haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung. Private Personenbeförderung haftet nicht, wenn eine Leistungsstörung durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Unwetter, Panne, Verkehrsstaus, Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Dies gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. Private Personenbeförderung haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht. Die Haftung des Private Personenbeförderung für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Fahrservice Kops Transporte verursacht wird. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch Begleitpersonen Minderjähriger, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden. Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden und Folgeschäden, die durch Verunreinigung, durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Private Personenbeförderung neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.